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KultBahnhof Gifhorn
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KultBahnhof Gifhorn

Schulordnung/ Preise

###Allgemeines: Für den Unterricht gelten die Entgeltordnung der Musikschule / Schauspielschule Kultbahnhof (Stand 01.03.2013), die Ferienordnung des Landes Niedersachsen und die nachstehenden Bedingungen.

Der Unterricht findet regelmäßig (einmal wöchentlich oder 14tägig) oder nach besonderer Vereinbarung statt. An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

Das Unterrichtsentgelt wird als Jahresbeitrag fällig, zahlbar in zwölf monatlichen Raten. Der Betrag wird monatlich per Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht, bei Rücklastschriften oder Widerspruch gegen die Lastschrift, werden die anfallenden Bankgebühren berechnet.

Eine Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter.

Ein Unterrichts-, Lehrer- oder Fachwechsel im laufenden Unterricht ist nach Absprache mit der Schulleitung und freien Terminen des jeweiligen Dozenten jederzeit möglich.

Veranstaltungen der Musikschule / Schauspielschule:

Veranstaltungen der Musikschule / Schauspielschule sind Bestandteil des Unterrichts.

Krankheit & Erstattung:

Kann der Schüler den Unterricht nicht besuchen, bitten wir darum, dies der Verwaltung oder dem Lehrer nach Möglichkeit vorher mitzuteilen. Nimmt der Schüler, aus Gründen die nicht durch die Musikschule/ Schauspielschule zu vertreten sind, nicht am Unterricht teil, kann die Musikschule/ Schauspielschule die entsprechende Vergütung verlangen ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die Lehrkraft oder die Mitschüler eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtsentgelt bleibt hiervon unberührt.

Bei ärztlich attestierter Krankheit des Schülers und ab dem 4. Unterrichtsausfall in Folge ist eine Aussetzung zur Verpflichtung der Entgeltzahlung auf Antrag möglich.

Die Musikschule / Schauspielschule Kultbahnhof möchte einen kontinuierlichen Unterricht anbieten: Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, so wird nach Möglichkeit eine Ersatzlehrkraft den Unterricht vertreten.

Kann der Unterricht nicht durch eine Ersatzlehrkraft vertreten werden, so wird der Unterricht zeitnah nach- oder vorgeholt. Hierzu werden 2 Termine durch den jeweiligen Dozenten angeboten, sollten diese 2 Termine Ihrerseits nicht angenommen werden, verfällt Ihr Anspruch. Ab der zweiten, von uns verschuldeten, ausgefallenen Unterrichtseinheit je Schuljahr, erhalten sie diese mit je ¼ der jeweiligen monatlichen Rate von uns rückvergütet.

Haftung:

Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung wird keine Haftung übernommen.

Für den Schüler besteht während der Teilnahme am Musikunterricht, an Proben und Aufführungen Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht.